Eine Lawinenkommission ist ein Beratungsgremium für alle Sicherheitsbehörden.
In der Steiermark gibt es 39 Kommissionen für insgesamt 45 Gemeinden, gelegen in neun verschiedenen politischen Bezirken.
Die örtlichen Lawinenkommissionen haben die Aufgabe, die Behörden des Katastrophenschutzes aber auch andere Bedarfsträger (Entscheidungsträger) zu beraten und diesen gegebenenfalls die Anordnung von Maßnahmen zum Schutze vor Lawinengefahren zu empfehlen. Diese zeitlich begrenzten Maßnahmen betreffen nur den organisierten Schiraum (Schipisten und Schirouten wie auch Loipen), die Verkehrswege und den Siedlungsraum. Die Kommissionen bestehen aus ortskundigen und bergerfahrenen Experten, die bei Bedarf zusammentreten, um die aktuelle Wetter-, Schneedecken- und Lawinensituation zu beurteilen und daraus entsprechende Empfehlungen für Lawinensicherungsmaßnahmen (wie z.B. Sperren von Straßen und Schiabfahrten oder künstliche Lawinenauslösungen) ableiten.
Auch die Aufhebung von Sperren aufgrund abnehmender Lawinengefahr beruht auf der Lagebeurteilung durch die örtlichen Lawinenkommissionen, deren Mitglieder ehrenamtlich tätig sind. Die Beurteilung von Lawinengefahren im freien alpinen Gelände gehört nicht zu den Aufgaben der Lawinenkommissionen.